Beteiligungen

Beteiligungen sind Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen oder der Staat (Bund, Länder und Kommunen) dauerhaft Anteile hält und dieser Anteilsbesitz dem Geschäfts- bzw. Verwaltungszweck dient. Wie hoch der gehaltene Anteil ist, ist dabei unerheblich. Wenn Unternehmensanteile nur als reine Kapitalanlage gehalten werden, gelten sie hingegen nicht als Beteiligung.

Beim Staat heißen diejenigen Beteiligungen, an denen der Staat mehr als 50 % des Nennkapitals und/oder des Stimmrechts hält, auch öffentliche Unternehmen.

Bund, Länder und Kommunen veröffentlicht jedes Jahr Beteiligungsberichte, in denen sie über die wirtschaftliche Lage ihrer jeweiligen Beteiligungen berichten. Diese enthalten z.B. Informationen zur Bilanz, zur Gewinn- und Verlustrechnung, zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats und zum Gegenstand des Unternehmens. Sofern die öffentliche Verwaltung die Doppik nutzt, veröffentlicht sie darüber hinaus in der Regel einen Gesamtabschluss (auch: Konzernabschluss, konsolidierter Jahresabschluss). Der Gesamtabschluss stellt die Finanzen der Kernverwaltung und bestimmter Beteiligungen zusammenfassend dar.

Siehe hierzu auch:
Links zu Beteiligungsberichten