Öffentliche Unternehmen sind Unternehmen, die mehrheitlich vom Staat kontrolliert werden (über 50 % des Nennkapitals und/oder des Stimmrechts). Je nachdem welche öffentliche Einheit (Bund, Land oder Kommune) das Unternehmen kontrolliert, spricht man auch von Bundesunternehmen, Landesunternehmen oder kommunalen Unternehmen.
Öffentliche Unternehmen sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Dass die öffentlichen Unternehmen auch tatsächlich gemeinwohlorientiert handeln, soll u.a. die Beteiligungssteuerung des Staates sicherstellen. Zudem entsendet der Staat meist Vertreter*innen in die Organe des Unternehmens (z.B. Aufsichtsrat).
Konkrete Beispiele für öffentliche Unternehmen sind die Dresden Marketing GmbH, die Deutsche Bahn AG, die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH und die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH.
Rechtsformen der öffentlichen Unternehmen
Öffentliche Unternehmen können eine privatrechtliche oder eine öffentlich-rechtliche Rechtsform haben. Privatrechtliche Rechtsformen sind z.B. die GmbH, die AG, die GmbH & Co. KG, die Unternehmergesellschaft (hafungsbeschränkt), der eingetragene Verein (e.V.) und die Stiftung des bürgerlichen Rechts. Öffentlich-rechtliche Rechtsformen sind z.B. der Zweckverband, die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), die Stiftung des öffentlichen Rechts, der (kommunale) Eigenbetrieb, der Landesbetrieb und der Bundesbetrieb.
Die häufigste Rechtsform öffentlicher Unternehmen ist die GmbH, gefolgt vom Eigenbetrieb. Auch bei öffentlichen Wirtschaftsförderungsgesellschaften sowie bei öffentlichen Innovations-, Technologie- und Gründungszentren ist die GmbH mit Abstand am weitesten verbreitet. Konkrete Beispiele für solche öffentlichen Unternehmen finden Sie unter Wirtschaftsförderung in Deutschland und unter Innovations-, Technologie- und Gründungszentren.
Aufgaben der öffentlichen Unternehmen
Bei vielen Aufgaben kann der Staat entscheiden, wie er die Aufgabe ganz oder teilweise erfüllen will:
- durch die öffentliche Verwaltung (z.B. Bundesverwaltung, Landesverwaltung, Stadtverwaltung) und/oder
- durch ein öffentliches Unternehmen, das für diesen Zweck gegründet wurde.
Das Spektrum der Aufgaben, die auf öffentliche Unternehmen ausgegliedert wurden, ist sehr vielfältig. Beispiele für mögliche Aufgaben sind: Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, Banken/Sparkassen, Flughäfen, Friedhöfe, Trinkwasser-Versorgung, Museen, Theater, Nahverkehr, Wohnbau, Krankenhäuser und Hochschulen.
Motive für die Gründung von öffentlichen Unternehmen
Der Staat kann vielfältige Gründe dafür haben, öffentliche Unternehmen zu gründen und ihnen Aufgaben zu übertragen. Beispiele für mögliche Motive sind:
- Der Staat glaubt, dass er die Aufgabe in einem öffentlichen Unternehmen wirtschaftlicher erbringen kann als in der öffentlichen Verwaltung
- Der Staat will im Personalmanagement flexibler sein als in der öffentlichen Verwaltung (z.B. Top-Personal durch höhere Bezahlung anlocken)
- Der Staat will bei der Ablauf- und/oder Aufbauorganisation flexibler sein als in der öffentlichen Verwaltung
- Der Staat will Aufgaben zusammen mit privaten Unternehmen erbringen (öffentlich-private Partnerschaft)
- Der Staat findet, dass die privaten Unternehmen einen Wirtschaftszweig zu wenig abdecken und übernimmt ihn daher selbst durch ein öffentliches Unternehmen (z.B. öffentlicher Personennahverkehr, Hallenbad)
- Der Staat will Wirtschaftszweige selbst übernehmen, die für die Grundversorgung der Bevölkerung besonders wichtig sind (z.B. Trinkwasser-Versorgung, Müll-Entsorgung)
- Der Staat will Schulden und/oder Defizite „verstecken“ (z.B. vor der Kommunalaufsicht, vor den Rechnungshöfen, vor den Medien, vor der Wählerschaft usw.)
Öffentliche Unternehmen in der Statistik
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unterscheiden zwischen zwei Arten von öffentlichen Unternehmen:
- Extrahaushalte
- Sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sonstige FEUs)
Zu den sonstigen FEUs zählen diejenigen öffentlichen Unternehmen, die ihre Produktionskosten zu mehr als 50 % durch Umsatzerlöse decken können (sog. Marktproduzenten). Zu den Extrahaushalten zählen die öffentlichen Unternehmen, die ihre Produktionskosten zu maximal 50 % durch Umsatzerlöse decken können (sog. Nicht-Marktproduzenten). Darüber hinaus gelten Marktproduzenten als Extrahaushalte, wenn sie ihre Umsatzerlöse zu mehr als 80 % mit dem Staat erwirtschaften. Die Unterscheidung in Extrahaushalte und sonstige FEUs hat statistische Gründe und ist für die Praxis der Unternehmensführung und Beteiligungssteuerung meist unwichtig.
Die Statistischen Ämter veröffentlichen jedes Jahr vollständige Listen über die Extrahaushalte und sonstigen FEUs:
Insgesamt gibt es laut den zwei Statistiken rund 24.500 öffentliche Unternehmen in Deutschland (Stand: 1.1.2022).
Über die wirtschaftliche Lage ihrer Unternehmen und sonstigen Beteiligungen berichten Bund, Länder und Kommunen jedes Jahr jeweils in einem Beteiligungsbericht. Darin enthalten sind z.B. Informationen zur Bilanz, zur Gewinn- und Verlustrechnung, zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats und zum Gegenstand des Unternehmens. Sofern die staatliche Verwaltung die Doppik nutzt, veröffentlicht sie darüber hinaus in der Regel einen Gesamtabschluss (auch: Konzernabschluss, konsolidierter Jahresabschluss). Der Gesamtabschluss stellt die Finanzen der Kernverwaltung und der öffentlichen Unternehmen zusammenfassend dar.
Siehe hierzu auch:
Links zu Beteiligungsberichten