Die Wirtschaftsförderung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, um die Wirtschaft in einem Gebiet (z.B. Stadt, Landkreis, Region) zu beleben und das Gebiet als Standort für Unternehmen attraktiver zu machen. Die Wirtschaftsförderung ist eine öffentliche Aufgabe, die Bund, Ländern und Kommunen gleichermaßen übernehmen – jeweils für das eigene Gebiet. Wie alle anderen Aufgabenbereiche des Staates ist auch die Wirtschaftsförderung dem Gemeinwohl verpflichtet.
Organisation der Wirtschaftsförderung
Bund, Länder und Kommunen können die Organisationsform wählen, durch die sie die Aufgaben der Wirtschaftsförderung erfüllen:
- Durch die eigene Verwaltung (z.B. eine (Unter-)Abteilung oder eine Stabsstelle)
- Durch Gründung einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft, der die Aufgaben ganz oder teilweise übertragen werden
Wirtschaftsförderungsgesellschaften haben meist die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Seltener sind auch andere Rechtsformen anzutreffen, wie z.B. die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), die GmbH & Co. KG, der Eigenbetrieb und der Zweckverband. Kommunen können Wirtschaftsförderungsgesellschaften alleine gründen oder sich mit anderen Kommunen zusammenschließen (z.B. mehrere Städte und Gemeinden in einer Region).
Die Wirtschaftsförderung ist als Aufgabe meist nicht vollständig einer einzigen Organisationseinheit zugeordnet. So kann es Überschneidungen zu anderen Organisationseinheiten geben (z.B. Stadtmarketing, Stadtentwicklung). Zudem können auch Leitungsorgane einzelne Aufgaben der Wirtschaftsförderung übernehmen (z.B. Bürgermeister*in spricht mit einem ansiedlungswilligen Unternehmen).
In manchen Kommunalverwaltungen ist die Wirtschaftsförderung keine eigene Organisationseinheit (z.B. Abteilung, Stabsstelle), sondern sie ist nur eine Teilaufgabe einer größeren Organisationseinheit (z.B. Kämmerei/Finanzabteilung, Bauamt). Die Wirtschaftsförderung ist eine freiwillige Aufgabe der Kommunen.
Neben Bund, Ländern und Kommunen übernehmen manchmal auch private Organisationen oder private Initiativen einzelne Aufgaben der Wirtschaftsförderung (z.B. ein Zusammenschluss von Einzelhandelsbetrieben macht die Innenstadt attraktiver). Zudem sind die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern teilweise im Bereich der Wirtschaftsförderung tätig (z.B. Beratung zur Unternehmensgründung).
Links zu konkreten Beispielen für Organisationen der Wirtschaftsförderung finden Sie unter Wirtschaftsförderung in Deutschland.
Ziele der Wirtschaftsförderung
Beispiele für mögliche Ziele der Wirtschaftsförderung sind:
- Image des Standorts verbessern
- Neue Unternehmen an den Standort locken (inkl. Förderung von Unternehmensgründungen)
- Ansässige Unternehmen am Standort halten
- Ausbau von Betriebsstätten fördern (z.B. Erweiterung des Fabrikgeländes)
- Attraktive Arbeitsplätze schaffen und langfristig erhalten
- Rahmenbedingungen schaffen, die den ansässigen Unternehmen erfolgreiche Geschäfte ermöglichen (z.B. Innenstadt für Einwohner*innen und Tourist*innen attraktiver machen)
- Fachkräfte-Mangel mindern
- Clusterbildung fördern
- Höhere Steuereinnahmen erzielen (z.B. aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer)
Konkrete Beispiele für strategische Ziele der Wirtschaftsförderung finden Sie unter Leitbilder und Strategien sowie unter Wirtschaftsförderungskonzepte.
Aufgaben der Wirtschaftsförderung
Um diese Ziele zu erreichen, kann die Wirtschaftsförderung zahlreiche Maßnahmen ergreifen. Beispiele für mögliche Aufgaben der Wirtschaftsförderung sind:
- Marketing für den Standort machen (z.B. Messeauftritt, Imagefilm, Social Media)
- Standort- und Wirtschaftsdaten bereitstellen
- Beziehungen zu ortsansässigen Unternehmen pflegen
- Beratungsgespräche mit ansiedlungswilligen Unternehmen und Gründer*innen (z.B. zu Fördermöglichkeiten, Standortentscheidung)
- Kontakt zu Banken, Behörden, Unternehmensnetzwerken, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen usw. vermitteln
- Unternehmen bei Genehmigungsverfahren unterstützen
- Unternehmen bei der Unternehmensnachfolge unterstützen (z.B. neue Eigentümer*innen finden)
- Finanzielle Zuschüsse gewähren (z.B. für die Unternehmensgründung)
- Innovations-, Technologie- und Gründungszentren betreiben
- Veranstaltungen organisieren (z.B. Unternehmensstammtisch, Jobmesse)
- Gewerbeflächen/Gewerbeimmobilien bereitstellen oder vermitteln
Was die Wirtschaftsförderung konkret macht, ist allerdings unterschiedlich. So hängen die konkreten Aufgaben u.a. ab von
- der Organisationsstruktur der öffentlichen Einheit (z.B., ob es in einer Stadtverwaltung eine separate Abteilung für Stadtmarketing gibt oder nicht),
- den Schwerpunkten der Wirtschaftspolitik (z.B. Industriestandort vs. Luftkurort),
- dem Budget der Wirtschaftsförderung und
- der Anzahl, der Qualifikation und der Kreativität der Beschäftigten in der Wirtschaftsförderung.
Die Wirtschaftsförderung ist eng verknüpft mit der Wirtschaftspolitik, da einige Entscheidungen politisch durch die Volksvertretung oder die Verwaltungsführung getroffen werden (z.B. Steuersätze senken, wirtschaftspolitische Ziele setzen). Ebenso wirkt sich die Wirtschaftsförderung auf andere politische Bereiche aus (z.B. Haushaltspolitik, Sozialpolitik, Umweltpolitik). Darüber hinaus gibt es bei einigen Maßnahmen Schnittstellen zu anderen öffentlichen Aufgabenbereichen (z.B. Stadt- und Regionalplanung).